Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Für alle Veranstaltungen (Seminare, Kurse, etc.) der Visagistenschule Hamburg, Sabine Overbeck, („Veranstalter“) ist eine vorherige Anmeldung (per Brief oder über das Internet) erforderlich. Online-Anmeldungen können Sie über die Homepage http://www.visage-hamburg.de/ vornehmen. Die Anmeldung gilt als angenommen, soweit sie eine schriftliche Anmeldebestätigung innerhalb von zehn Kalendertagen erhalten haben. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.

2. Der Teilnehmer hat die in der Anmeldung ausgewiesene Kursgebühr zu 50% sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Der Restbetrag ist bis zu 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu begleichen.

3. Schriftliche Umbuchungen und Abmeldungen sind bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro möglich. Danach erheben wir einen Anspruch auf die vollen Kursgebühr. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers ist bis vor Beginn der Veranstaltung (vor dem ersten Tag) kostenfrei möglich.

4. Eine Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung oder höherer Gewalt, abgesagt werden. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund wird der Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informiert. Soweit eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben wird, wird umgehend die bezahlte Teilnahmegebühr erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters, deren Vertreter, Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.

5. Die Kurse werden mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Die Teilnehmer erhalten über die Teilnahme an der Veranstaltung ein entsprechendes Zertifikat.

6. Die Hinweise der Veranstaltungsleiter und die Hausordnung sind zu beachten.

7. Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

8. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, das Fotos, die während der Kurse entstehen, zu Werbezwecken benutzt werden dürfen.
Die Urheberrechte der Fotografien liegen bei Sabine Overbeck, wenn nicht anders angegeben.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.